4.5 Dokumentation
Die Sicherheitsbehörden sind ermächtigt, auf Grundlage der von ihnen verarbeiteten Daten Namen, Geschlecht, frühere Namen, Aliasdaten, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift, bPK (bereichsspezifisches Personenkennzeichen), Namen der Eltern, Grund des Einschreitens, Verwaltungsdaten sowie einen Hinweis auf bereits vorhandene, verarbeitete erkennungsdienstliche Daten zu Verdächtigen, Beschuldigten und Verurteilten als gemeinsam Verantwortliche zu verarbeiten, um eine eindeutige Zuordnung von Aktenvorgängen zu einer Person sicherzustellen. Die Daten sind zu löschen, wenn der bezughabende Akt im Dienste der Strafrechtspflege zu löschen ist.