9.3 Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz
Das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG) setzt die Regelungen für das Bereitstellen auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Funkanlagen fest. Außerdem setzt es die Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG, ABl Nr L 153 um.
§ 35 FMaG sieht in Abs 1 bis 4 eine Reihe von Verwaltungsstrafbestimmungen vor. Diese sind nach der Höhe der angedrohten Geldstrafen in vier Gruppen unterteilt.