1 Fristen VStG
Stichwort | Anspruch/Pflicht/Tätigkeit | Frist | Fristbeginn | Rechtsgrundlage | Anmerkung |
Anhaltung | Anhaltung eines Festgenommenen | 24 Std | Festnahme | § 36 Abs 1 VStG |
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Anonymverfügung | Einzahlung des Strafbetrages einer Anonymverfügung mittels Beleg | 4 W | Ausfertigung der Anonymverfügung | § 49a Abs 6 VStG |
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Anonymverfügung | Löschung der Daten einer Anonymverfügung | 6 M | Einzahlung des Strafbetrages oder Gegenstandsloswerdung | § 49a Abs 8 VStG |
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Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges | Aufschub und Unterbrechung des Strafvollzuges | Mind 6 M* |
| § 54a Abs 3 VStG | *Wenn er während der letzten sechs Monate schon ununterbrochen sechs Wochen wegen einer von einer Verwaltungsbehörde verhängten Strafe in Haft war |
Ehrenkränkung | Strafantrag des Verletzten wegen Ehrenkränkung | 6 W | Kenntnis des Verletzten über die Verwaltungsübertretung und die Person des Täters | § 56 Abs 1 VStG |
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Schwangerschaft in Haft | Vollzug einer Haftstrafe nach Schwangerschaft oder Entbindung der Bestraften | bis zum Ablauf der 8. Woche* | Entbindung | § 54 Abs 2 VStG | *darüber hinaus so lange auszusetzen, als sich das Kind in ihrer Pflege befindet, höchstens aber bis zum Ablauf eines Jahres nach der Entbindung |
Sicherheitsleistung | Freiwerden der Sicherheitsleistung | 12 M* |
| § 37 Abs 4, § 37a Abs 5 VStG | *Wenn in dieser Zeit nicht ihr Verfall ausgesprochen wird |
Strafverfügung | Einspruch gegen eine Strafverfügung | 2 W | Zustellung der Strafverfügung | § 49 Abs 1 VStG |
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Vollstreckung von Geldstrafen | Bezahlen von Geldstrafen | 2 W* | Nach Eintritt der Rechtskraft | § 54b Abs 1 VStG | *Erfolgt binnen dieser Frist keine Zahlung, kann sie unter Setzung einer angemessenen Frist von höchstens zwei Wochen eingemahnt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Unrechtsfolge zu vollstrecken. |
Vollstreckungsverjährung | Verjährung der Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Strafe | 3 J | Rechtskräftige Verhängung der Strafe | § 31 Abs 2, 3 VStG |
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Wiederaufnahme des Verfahrens | Wiederaufnahme eines durch Einstellung abgeschlossenen Strafverfahrens zum Nachteil des Beschuldigten | 1 J* | Einstellung des Verfahrens | § 52 VStG, 31 VStG | *Ohne Verfolgungshandlung |