5 Der Beschuldigte im Verwaltungsstrafverfahren
Partei
Wer als Partei gilt, regelt auch im Verwaltungsstrafverfahren § 8 AVG iVm § 24 VStG (LVwG 40.7-3441/2016).
Beschuldigter ist gem § 32 Abs 1 VStG die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehende Person von dem Zeitpunkt der ersten von der Behörde gegen sie gerichteten Verfolgungshandlung an bis zum Abschluss der Strafsache. Der Beschuldigte ist Partei iSd AVG. Wer Beschuldigter ist, ergibt sich aus dem Spruch (allenfalls in Verbindung mit der Begründung) eines Straferkenntnisses (VwGH Ra 2022/03/0198).