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Dokument-ID: 1183254
4.7 Besondere Durchsuchungsanordnung
Ist aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen, es werde
- bei einer Großveranstaltung oder
- bei Einrichtungen oder Anlagen, die für gefährliche Angriffe gegen Leben oder Gesundheit einer größeren Zahl von Menschen besonders anfällig sind,