Neu
Dokument-ID: 1141943
§ 44b VStG
§ 44b VStG dient der Umsetzung des Art 3 Abs 1 lit b der Richtlinie Rechtsbelehrung, wonach der Beschuldigte entweder mündlich oder schriftlich über einen etwaigen Anspruch auf unentgeltliche Rechtsberatung und die Voraussetzungen für diese Rechtsberatung zu belehren ist.