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Dokument-ID: 1153319
6.5 Aufenthaltsadoption und Vermittlung von Aufenthaltsadoptionen volljähriger Fremder
Ein Österreicher oder ein zur Niederlassung im Bundesgebiet berechtigter Fremder, der einen volljährigen Fremden an Kindes statt annimmt und einen Antrag zur Bewilligung der Annahme an Kindes statt beim Pflegschaftsgericht stellt, obwohl er weiß oder wissen musste, dass sich der Fremde