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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.4 Revision beim Verwaltungsgerichtshof/Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof

Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss des Verwaltungsgerichts kann die Revision beim Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit eingebracht werden. Die Rechtsgrundlagen finden sich hierzu in Art 133 ff B-VG und dem Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (insbesondere §§ 25a ff, 30a VwGG).

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