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Dokument-ID: 827712
9.5 Auferlegung einer Ausgleichszahlung durch das Gericht
Soweit eine Aufteilung nach den vorstehenden Bestimmungen nicht erzielt werden kann, hat das Gericht einem Ehegatten eine billige Ausgleichszahlung an den anderen aufzuerlegen (§ 94 Abs 1 EheG).