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Dokument-ID: 860459
4.3.3 Ehewohnung als Mietwohnung
Allgemeines
Verfügen die in Scheidung lebenden Ehegatten über eine Mietwohnung, so hat die Unterscheidung zu erfolgen, ob diese
- nur Mietwohnung oder auch Ehewohnung ist, und zudem
- die Scheidung einvernehmlich oder strittig erfolgt, und ob
- die Mietwohnung dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt und
- nur ein Ehegatte oder beide Ehegatten gemietet haben