© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 828034

Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6 Unternehmensverwertung

Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung zählen sowohl der Erlös aus der Veräußerung eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen – sofern er nicht zur Anschaffung oder Investition in ein neues Unternehmen verwendet wird – (RIS-Justiz RS0057567) als auch gewöhnliche Geldforderungen eines Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft (vgl 1 Ob 643/82 = SZ 55/163) zur Aufteilungsmasse. Entscheidend ist, dass die Forderung während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft begründet wurde; eine spätere Auszahlung, etwa durch unbare Entnahmen, ist dabei unbeachtlich, auch wenn eine Umwidmung nach dem maßgeblichen Aufteilungszeitpunkt grundsätzlich ausgeschlossen wäre (RIS-Justiz RS0033877; RS0057331).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop