© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1005596

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.1 Vorrang des Aufteilungsverfahrens

Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung besteht ein Vorrang des Aufteilungsverfahrens vor dem streitigen Verfahren für Streitigkeiten betreffend das aufzuteilende Vermögen der Ehegatten. Soweit aufzuteilendes Vermögen der Ehegatten betroffen ist, soll zuerst dessen Rechtszuständigkeit in dem Verfahren außer Streitsachen nach den §§ 81 ff EheG geklärt werden. Damit soll hintangehalten werden, dass ein in einem streitigen Verfahren gewonnenes Ergebnis durch eine Rechtsgestaltung im Aufteilungsverfahren, welches als außerstreitiges Verfahren geführt wird, überholt werden würde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop