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Dokument-ID: 827544
5.2.11 Unfallversicherungsvertrag
Ein Unfallversicherungsvertrag ist für sich genommen ein Vermögenswert, der weder verwertet werden kann, noch Gewissheit darüber besteht, ob überhaupt jemals ein Anspruch daraus entstehen wird, weshalb er nicht den ehelichen Ersparnissen zuzurechnen ist.