© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 827483

Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3.7 Ein Ehegatte erhält die Ehewohnung (obligatorisch)

Miet- bzw Nutzwert

Der Miet- bzw Nutzwert einer Ehewohnung kann grundsätzlich keine geeignete Sachgrundlage für die Ausmessung einer Ausgleichszahlung sein (7 Ob 661/87 EF 54.668). Eine Anrechnung eines „fiktiven Mietwertes“ scheidet damit aus (1 Ob 68/00g EF 94.017). Der Mietwert stellt keinen Vermögensvorteil für den Mieter dar, wenn vergleichbare Wohnungen zu gleichartigen Bedingungen am Wohnungsmarkt angemietet werden können (LGZ Wien 44R 593/00g EF 97.390).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop