© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 827392

Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.2.3 Eingebrachte, geerbte oder von dritter Seite geschenkte Ehewohnung

Allgemeine Regel

Gem der allgemeinen Regel des § 82 Abs 1 EheG unterliegen eingebrachte, geerbte oder von dritter Seite geschenkte Vermögenswerte nicht der Aufteilung. Für die Ehewohnung macht Abs 2 leg cit eine wichtige Ausnahme.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop