Neu
Dokument-ID: 827562
5.2.15 Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung ist als Wertanlage anzusehen und unterliegt der nachehelichen Aufteilung, wenn darin beträchtliche Vermögenswerte gebunden werden und diese mangels Eigennutzung üblicherweise verwertet werden (OGH 26.9.1985, 6 Ob 639/85; OGH 5.12.1985, 6 Ob 694/85; OGH 7.7.1992, 7 Ob 509/92).