© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 827782

Clemens Gärner - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5.2 Aussonderungsrechte

Definition

Aussonderungsrechte sind gem § 44 IO Ansprüche dinglicher oder persönlicher Natur auf Aussonderung von Sachen aus der Insolvenzmasse, die dem Schuldner nicht gehören. Wesentlich ist dabei die wirtschaftliche Zugehörigkeit der Sache zum Vermögen des Aussonderungsberechtigten. Soweit nach bürgerlichem Recht eine Herausgabepflicht besteht, bleiben Aussonderungsrechte von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt (1 Ob 465/57).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop