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Dokument-ID: 1005458
1.7.4 Voraussetzungen der Qualifikation einer Lebensgemeinschaft als GesbR
Nach Ansicht des OGH führt allein das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft noch nicht zu einer GesbR (vgl 6 Ob 591/81), da für die Errichtung einer GesbR der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erforderlich ist.