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Dokument-ID: 827106
2.6.4 Regelungsinhalt
In der Praxis werden in einem Ehevertrag vor allem Regelungen für den nachehelichen Unterhalt und die Aufteilung des Ehevermögens getroffen. Relativ selten kommen Vorwegvereinbarungen, wie die Regelung der Obsorge oder des Besuchsrechts vor.