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Neu Dokument-ID: 827032

Clemens Gärner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Ehepakt und Ehevertrag

Eine Vereinbarung ist nur dann als Ehepakt zu qualifizieren, wenn die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten während und nach Beendigung der Ehe umfassend und im Hinblick auf einen Versorgungszweck geregelt werden.

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