Neu
Dokument-ID: 827374
4.2.2 Gemeinsam angeschaffte Ehewohnung
Unstrittig fällt eine während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft gemeinsam angeschaffte Ehewohnung in die Aufteilungsmasse. Differenziert wird im Detail bei der Aufteilung, aus welchen Mitteln die Ehewohnung angeschafft wurde bzw ob voreheliches oder sonstiges nicht der Aufteilung unterliegendes Vermögen verwendet wurde.