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Dokument-ID: 1005598
6.3.3 Widerruf von Schenkungen zwischen Ehegatten
Gem § 1246 ABGB sind Schenkungen unter Ehegatten nach den allgemeinen, für eine Schenkung geltenden Grundsätzen, zu beurteilen. Eine Schenkung, welche nicht sofort übergeben wird, unterliegt gem § 1 Abs 1 lit d NotAktG dem Notariatszwang.