© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 827516

Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.2 Abfindungen

Einzahlungen in eine Pensionskasse

Ein aufzuteilendes Vermögen muss zum Aufteilungszeitpunkt, das ist der Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft, ein verfügbares Vermögen sein, das verwertet werden kann. Nicht unter das aufzuteilende eheliche Vermögen fallen Einzahlungen in eine Pensionskasse in Erwartung eines späteren Pensionsbezugs, wenn Früchte aus diesen Zahlungen noch nicht angefallen sind (OGH 14.4.1999, 9 Ob 42/99b; RIS-Justiz RS0057331) oder der (noch nicht ausgeübte) Anspruch des Dienstnehmers auf eine Pensionsvorauszahlung als Optionsrecht besteht (OGH 6 Ob 22/98y EF Slg 90.418).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Ehegüterrecht in unserem Shop! Zum Shop