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Dokument-ID: 548567
Abgaben und Gebühren
a) Gebühren nach dem Gebührengesetz
- Für das/jedes Generalversammlungsprotokoll ist gem § 14 TP 7Z 4 lit b GebG eine feste Gebühr für den ersten Bogen von EUR 142,90 und gem § 6 GebG für den zweiten und jeden weiteren Bogen eine Gebühr von EUR 13,– zu entrichten.
- Die Beglaubigung der Unterschriften auf der Firmenbucheingabe unterliegen keiner Gebühr, da aufgrund der Adressierung an ein bestimmtes Gericht keine gebührenpflichtigen Unterschriftsbeglaubigungen iSd § 14 TP 13 GebG vorliegen.