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Dokument-ID: 1016607
Arbeitnehmermitbestimmung
Grundlagen
Entsprechend Art 1 Abs 4 SE-VO wird die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE durch die RL 2001/86/EG (FN 5) geregelt. In deren Umsetzung wurde dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) insbesondere ein neuer VI. Teil (§§ 208 – 253 ArbVG) eingefügt, der die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE regelt. Das Ziel dieser Bestimmungen ist die Schaffung eines Rechts auf Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE, insbesondere auf Anhörung und Mitbestimmung.