Mobilitätsrichtlinie
Durch die Mobilitätsrichtlinie (RL [EU] 2019/2121 des EP und des Rates vom 27.11.2019 zur Änderung der Richtlinie [EU] 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen) wird ein neuer EU-Rechtsrahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Gesellschaften, nämlich auch Regelungen für die grenzüberschreitende Spaltung, geschaffen. Die Mobilitätsrichtlinie wurde in Österreich durch das EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) umgesetzt, das am 01.08.2023 in Kraft getreten ist.