Editorial
Der nachfolgende Beitrag behandelt eine Einbringung unter Bedachtnahme auf die Regelungen der §§ 12–22 Umgründungssteuergesetz, wodurch die Aufdeckung von Rücklagen oder stillen Reserven vermieden wird. Mehrere Gesellschafter bringen ihre jeweiligen Geschäftsanteile an einer deutschen und einer österreichischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine österreichische GmbH ein. Als Gegenleistung werden gegenseitig Anteile gewährt. Eine Kapitalerhöhung unterbleibt, da die Gesellschafter an der übernehmenden Gesellschaft im gleichen Verhältnis beteiligt sind wie am übertragenen Vermögen.
Die Checklisten bieten eine Übersicht der Umgründungsarten, befassen sich detailliert mit den umgründungssteuergesetzlichen Regelungen der Einbringung und geben einen Überblick über die Beschlussfassung im Rahmen einer Generalversammlung.
Als Muster sind Spezialvollmachten, unter anderem zum Abschluss eines Einbringungsvertrages oder auch zur Vertretung in der Generalversammlung, enthalten. Des Weiteren werden die Einbringungsverträge der inländischen und ausländischen Gesellschaftsanteile sowie die Firmenbuchanmeldungen dargestellt.
Mag. Vera Noss LL.M