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Dokument-ID: 677576
Zusammenschluss – Begriff
- Allgemeines
- Eine zivil- oder gesellschaftsrechtliche Legaldefinition des Begriffes existiert nicht.
- Zusammenschluss im Umgründungssteuerrecht ist die Vereinigung von zwei oder mehreren Personen zu einer Personengesellschaft, wobei Vermögen ausschließlich gegen Gewährung von Gesellschafterrechten auf die Personengesellschaft übertragen wird (UmgrStR Rz 1286).
- Mögliche Vorgänge aus gesellschaftsrechtlicher Sicht
- Die Errichtung einer Personengesellschaft des Unternehmensrechts (offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, atypisch stille Gesellschaft) oder des Zivilrechts (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- Die Erweiterung einer bestehenden Personengesellschaft des Unternehmens- oder Zivilrechts durch gesellschaftsrechtlichen oder gesellschaftsrechtsähnlichen Beitritt eines Gesellschafters
- Die Erweiterung einer bestehenden Personengesellschaft durch Übernahme einer anderen Personengesellschaft
- Die Erweiterung eines Gesellschafterrechts oder mehrerer Gesellschafterrechte durch Einlagenerhöhung.
- Achtung: Einzelrechtsnachfolge
- Zivilrechtlich stellt der Zusammenschluss (nur) einen Tatbestand der Einzelrechtsnachfolge dar. Ein Zusammenschluss nach § 23 UmgrStG bewirkt somit keine Gesamtrechtsnachfolge (vgl dazu OGH 03.10.2022, 5 Ob 168/22z).
- Umgründungssteuerrechtliche Rechtsgrundlagen
- §§ 23 ff UmgrStG