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Dokument-ID: 979089
Strukturierte Firmenbucheingabe
- Die Abspaltung zur Aufnahme ist von sämtlichen Mitgliedern der Geschäftsführung der übertragenden Gesellschaft sowie von den Geschäftsführern der übernehmenden Gesellschaft in vertretungsbefugter Anzahl zur Eintragung im Firmenbuch anzumelden.
- Die Anmeldung der Spaltung ist innerhalb von neun Monaten nach dem Spaltungsstichtag beim Firmenbuchgericht der übertragenden Gesellschaft einzureichen, um die Rückwirkung auf den Spaltungsstichtag zu bewirken.
- Die für die Anmeldung der Abspaltung zur Aufnahme erforderlichen Unterlagen sind der Anmeldung der übertragenden Gesellschaft beizufügen. Wird zur Durchführung der Spaltung zur Aufnahme das Stammkapital erhöht, so sind die hierfür erforderlichen Anmeldungen zur Eintragung in das Firmenbuch mit der Anmeldung der Spaltung zu verbinden (§ 17 Abs 6 SpaltG).
- Neben der Anmeldung der Spaltung zur Eintragung in das Firmenbuch ist auch die Anmeldung allfälliger Änderungen des Gesellschaftsvertrages (zB eine Kapitalherabsetzung bei der übertragenden Gesellschaft oder eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft) vorzunehmen.
- Beilagen zur Anmeldung (§ 13 SpaltG):
- Generalversammlungsprotokolle (Niederschriften der Spaltungsbeschlüsse der beteiligten Gesellschaften) samt Spaltungs- und Übernahmevertrag
- Umgründungsplan
- Allenfalls erforderliche Zustimmungserklärungen einzelner Anteilsinhaber (notariell beglaubigt unterschrieben)
- Bericht über die Restvermögensprüfung
- Bericht über die Gründungsprüfung
- Allfälliger Spaltungsbericht gem § 4 SpaltG
- Allfälliger Prüfungsbericht gem § 5 SpaltG
- Nachweis der Veröffentlichung der beabsichtigten Spaltung in den Bekanntmachungsblättern der Gesellschaften
- Spaltungsbilanz der übertragenden Gesellschaft
- Eröffnungsbilanz der übernehmenden Gesellschaft