© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1136295

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Einbringung Einzelunternehmen in GmbH – Mietrechtliche Auswirkungen

  • Ist der Einbringende Mieter, muss unterschieden werden zwischen Bestandverhältnissen nach ABGB und solchen nach MRG.
  • Bei ABGB-Mieten kommt es zu keinem automatischen Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in das Bestandverhältnis, selbst wenn in den Bestandräumlichkeiten ein Unternehmen betrieben und dieses im Wege einer Einbringung übertragen wird. Vielmehr muss mit dem Vermieter eine Dreiparteieneinigung erzielt werden, wenn das Mietverhältnis auf die übernehmende Gesellschaft übergehen soll.
  • Im Anwendungsbereich des MRG greift dessen § 12a: Veräußert der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit das von ihm im Mietgegenstand betriebene Unternehmen zur Fortführung in diesen Räumen, so tritt der Erwerber des Unternehmens anstelle des bisherigen Hauptmieters in das Hauptmietverhältnis ein (§ 12a MRG). Unter einer Veräußerung ist auch eine Einbringung zu verstehen (Wobl 1997/18). Der Vermieter hat das Recht, den Mietzins auf den angemessenen, ortsüblichen Mietzins anzuheben.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Umgründung in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop