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Neu Dokument-ID: 1174147

Andrea Futterknecht | Muster | Checkliste

Umwandlung GmbH in FlexKapG – Auswirkungen auf Rechtsverhältnisse

  • Kontinuität des Rechtsträgers:
  • Die (lediglich) formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine FlexKapGG führt zu keiner Änderung der Rechtsverhältnisse der Gesellschaft. Die Identität des Rechtsträgers bleibt bestehen, es kommt lediglich zur Unterstellung in ein anderes gesellschaftsrechtliches Normensystem. Selbst höchstpersönliche Rechtsverhältnisse werden nicht berührt.
  • Zur Auswirkung auf die Rechte von Minderheitsgesellschaftern:
  • Im Hinblick auf den weitgehenden Gleichlaut der Verfassung von FlexCo und GmbH hat der Gesetzgeber keine berücksichtigungswürdigen Gründe gesehen, um Rechte von Minderheitsgesellschaftern besonders zu schützen; dies auch vor dem Hintergrund, dass eine nicht-verhältniswahrende Umwandlung (anders als gem § 239 Abs 4 AktG) – im FlexKapGG nicht vorgesehen ist. Mangels Eingriffs in die mitgliedschaftlichen Rechte der Minderheit scheidet eine materielle Beschlusskontrolle im Allgemeinen aus. Die besonderen Zustimmungsrechte des § 99 GmbHG in den dort geregelten Fällen sind zu beachten.
  • Gläubiger:
  • Für Gläubiger der Gesellschaft kommen ebenfalls keine besonderen Regelungen zur Anwendung (insbesondere nicht über eine Sicherstellung), weil die Gläubigerschutzregeln (inklusive Kapitalaufbringungsregeln) bei GmbH und FlexKapGG in den diesbezüglich relevanten Punkten übereinstimmen.
  • Entfall einer Umwandlungsbilanz:
  • Angesichts der parallellaufenden Rechnungslegungsvorschriften bedarf es aus Transparenzgründen auch keiner besonderen Umwandlungsbilanz (W. Ettmayer in Rastegar/Rastegar/Rastegar, FlexKapGG-ON1.00 § 25, Rz 4 [Stand 01.01.2024, rdb.at])
  • Arbeitnehmermitbestimmung:
  • Im Verhältnis zum GmbHG sieht das FlexKapGG eine erweiterte Aufsichtsratspflicht vor. Entsprechend § 6 FlexKapGG ist auch dann ein Aufsichtsrat einzurichten, wenn die Gesellschaft zumindest eine mittelgroße Kapitalgesellschaft iSd § 221 Abs 2 und 4 UGB ist.

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