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Dokument-ID: 827678
Verschmelzung einer AG auf eine GmbH – Allgemeines
Rechtsgrundlage: § 234a AktG
- Die Möglichkeit, eine Aktiengesellschaft als übertragende Gesellschaft auf eine GmbH als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen, ergibt sich aus § 234a AktG. Diese Bestimmung wurde durch das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2007 eingeführt.
- Demgemäß kann eine Aktiengesellschaft mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Übertragung des Vermögens der Aktiengesellschaft im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegen Gewährung von Geschäftsanteilen verschmolzen werden.