Editorial
Das vorliegende Heft behandelt zunächst einen sogenannten „Mantelkauf“. Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft möchten ihr Unternehmen in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung fortführen. Zu diesem Zweck erwerben sie die Geschäftsanteile einer bestehenden GmbH. Sie führen eine umfassende Änderung des Gesellschaftsvertrages durch, um diesen an ihre Bedürfnisse anzupassen. So werden insbesondere der Unternehmensgegenstand und der Firmenwortlaut geändert. Weiters wird die Geschäftsadresse verlegt und es kommt zu einem Wechsel der Geschäftsführung.
Nach Erwerb der GmbH-Anteile bringen die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft ihre Anteile an der KG in die GmbH ein. Die Kommanditgesellschaft geht gem § 142 UGB aufgrund der Vereinigung aller Anteile in einer Hand unter.
Mag. Vera Noss, LL.M.
Überarbeitet von: Mag. Albert Scherzer