Editorial
Der vorliegende Beitrag behandelt die Kommandit-, die Stille und die Offene Gesellschaft. Im Rahmen der Umgründung schließen sich eine Privatperson und die Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft zu einer Kommanditgesellschaft zusammen.
Hierzu sind insbesondere ein Zusammenschlussvertrag und diverse Gesellschaftsverträge, sowie auch die notwendigen Änderungen zum Firmenbuch abgebildet.
Wie gewohnt werden anhand von Checklisten die jeweiligen Themengebiete dargestellt, sodann der Ausgangssachverhalt anhand von Musterbeispielen praktisch aufgearbeitet.
Mag. Vera Noss, LL.M.