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Dokument-ID: 893131
Verschmelzungsbilanzen im Handels- und Steuerrrecht
Unternehmensrechtliche Schlussbilanz
- Gem § 202 UGB in Verbindung mit § 220 Abs 3 AktG ist die unternehmensrechtliche Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum Verschmelzungsstichtag gemäß Unternehmensrecht und Steuerrecht zu erstellen. Die unternehmensrechtliche Schlussbilanz bildet das zu übertragende Vermögen der übertragenen Gesellschaft zu den unternehmensrechtlich maßgeblichen Werten ab. Sie darf auf einen höchstens neun Monate vor der Anmeldung der Verschmelzung liegenden Stichtag aufgestellt werden.
- Daneben ist eine steuerliche Verschmelzungsbilanz nach den steuerlichen Vorschriften gem § 2 Abs 5 UmgrStG zu erstellen, in welcher die steuerrechtlichen Werte zum Verschmelzungsstichtag abgebildet werden.