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Dokument-ID: 979326
Folgen der Abspaltung zur Aufnahme und zu treffende Maßnahmen
- Schriftliche Bekanntgabe des Übergangs von Arbeitsverhältnissen an den zuständigen Sozialversicherungsträger nach Eintragung der Spaltung im Firmenbuch.
- Schriftliche Anzeige des Übergangs von Gewerbeberechtigungen von der Mustermann Werbung und Kunstmanagement GmbH auf die Mustermann Werbemittel GmbH innerhalb von sechs Monaten ab Eintragung der Spaltung im Firmenbuch.
- Unmittelbar nach Eintragung der Spaltung im Firmenbuch: Erstellung einer notariell beglaubigt unterschriebenen Übertragungserklärung betreffend die Übertragung der registrierten oder zur Registrierung angemeldeten Immaterialgüterrechte der Mustermann Werbemittel GmbH auf die Exempel Werbemittel GmbH durch die Geschäftsführer der Mustermann Werbemittel GmbH in vertretungsbefugter Anzahl. Nach Eintragung der Spaltung im Firmenbuch: schriftliche Anzeige des Übergangs von Markenrechten an die zuständigen Markenregister unter Zugrundelegung der notariell beglaubigt unterfertigten Übertragungserklärungen.
- Schriftliche Information durch die Geschäftsführer der Mustermann Werbemittel GmbH in vertretungsbefugter Anzahl an die Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse im Zuge der Spaltung von der Mustermann Werbung und Kunstmanagement GmbH auf die Mustermann Werbemittel GmbH und im Zuge der Verschmelzung von der Mustermann Werbemittel GmbH auf die Exempel Werbemittel GmbH übergehen.
- Nach Eintragung der Spaltung im Firmenbuch: Umschreibung allfälliger Kraftfahrzeuge.
- Nach Eintragung der Spaltung im Firmenbuch: Antrag gem § 155 ZPO auf Umstellung der Bezeichnung der Prozessparteien in allfälligen anhängigen Prozessen durch den Prozess führenden Anwalt.
- Schriftliche Mitteilung an die Vertragspartner betreffend den Übergang des betreffenden Vertragsverhältnisses zunächst von der Mustermann Werbung und Kunstmanagement GmbH auf die Mustermann Werbemittel GmbH und sodann von dieser auf die Exempel Werbemittel GmbH.
- Eventuell schriftliche Anzeige des Übergangs von Patentrechten an die zuständigen Patentämter unter Zugrundelegung der notariell beglaubigt unterfertigten Übertragungserklärungen.
- Eventuell schriftliche Anzeige des Übergangs von Gebrauchs- und/oder Geschmackmustern an die zuständigen Register unter Zugrundelegung der notariell beglaubigt unterfertigten.
- Allenfalls Sicherheitsleistung an Gläubiger auf deren Verlangen.