Editorial
Thema des vorliegenden Heftes ist die Einbringung von Kommanditanteilen in die Komplementär-GmbH, die ebenfalls über eine Vermögenseinlage an der Kommanditgesellschaft verfügt. Hinsichtlich der Betriebsliegenschaft der Kommanditgesellschaft wird ein Verkehrswertgutachten erstellt. Das Vermögen der Kommanditgesellschaft wächst im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gem § 142 UGB der Komplementär-GmbH an.
Die Einbringung erfolgt ausschließlich gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft. Zu diesem Zweck wird bei der übernehmenden Gesellschaft eine Umstellung des Stammkapitals auf Euro und eine Kapitalerhöhung durchgeführt.
Der Inhalt wird anhand von Checklisten und einer Firmenbuchdokumentation aufbereitet.
DDr. Angela Perschl