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Editorial

In diesem Heft wird die Umwandlung einer offenen Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft dargestellt. Die Umwandlung erfolgt durch Änderung der Stellung eines Gesellschafters: ein unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär) wird zum beschränkt haftenden Gesellter (Kommanditist). Die Besonderheit des Hefts besteht darin, dass dem Nachschlagenden die Haftung des in Folge beschränkt haftenden Gesellschafters dargestellt wird. Relevant ist nämlich in diesem Zusammenhang die Haftung des nach der Umwandlung beschränkt haftenden Gesellschafters für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Haftet er für diese beschränkt oder unbeschränkt? Wie sichert er sich gegen eine Haftung für Verbindlichkeiten ab? Erhält der beschränkt haftende Gesellschafter von der Gesellschaft ein „Auseinandersetzungsguthaben“?

Ein weiterer Aspekt dieses Hefts ist die Darstellung eines umfassenden Vertrags zur Errichtung der Kommanditgesellschaft. Die Autoren schließen hier an das Heft „Standardgründung einer offenen Gesellschaft“ an, in dem ein Gesellschaftsvertrag mit rudimentären Regelungen einer offenen Gesellschaft enthalten ist. Der in diesem Heft dargestellte Vertrag soll nun wesentlich detailliertere Regelungen enthalten – nicht zuletzt zum Schutz des in Folge beschränkt haftenden Gesellschafters.

Die Autoren möchten diese Umwandlung vor allem in ihren gesellschaftsrechtlichen Aspekten erfassen. Steuerliche oder andere Gesichtspunkte (zum Beispiel gewerberechtlicher Natur) spielen bei der Darstellung der Umwandlung in eine offene Gesellschaft kaum eine Rolle.

RA Mag. Mischa Blasoni
RA Mag. Georg Streit