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Neu Dokument-ID: 979085

Vera Noss - Raphael Albert - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Spaltungs- und Übernahmevertrag

  • Der Spaltungs- und Übernahmevertrag bedarf der notariellen Beurkundung (Notariatsakt); dies kann auch elektronisch erfolgen. Ein Formmangel wird durch die Eintragung der Spaltung geheilt.
  • Der Spaltungsvertrag wird von den Geschäftsführern der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft abgeschlossen.
  • Der Verschmelzungsvertrag muss folgenden Inhalt aufweisen:
    • Firma und Sitz der übertragenden Gesellschaft
    • Erklärung der Übertragung der Vermögensteile von der übertragenden Gesellschaft jeweils im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegen Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft
    • Das Umtauschverhältnis der Anteile und deren Aufteilung auf die Anteilsinhaber
    • Allenfalls die Höhe der baren Zuzahlungen der beteiligten Gesellschaften oder Dritter
    • Einzelheiten der Herabsetzung des Stammkapitals bei der übertragenden Gesellschaft, wenn diese ihr Stammkapital herabsetzt
    • Einzelheiten für die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft
    • Zeitpunkt, von dem an die Anteile einen Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gewähren, sowie alle Besonderheiten in Bezug auf diesen Anspruch
    • Spaltungsstichtag: Stichtag, von dem an die Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten
    • Rechte, die die Gesellschaften einzelnen Anteilsinhabern gewähren
    • Besondere Vorteile, die einem Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder des Prüfers gewährt werden
    • Genaue Beschreibung und Zuordnung der Vermögensteile, wobei auf Bilanzen und Inventare Bezug genommen werden kann
    • Eine Regelung über die Zuordnung von Vermögensteilen, die sonst aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages keiner der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften zugeordnet werden können
    • Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft, Eröffnungsbilanzen der neuen Gesellschaft, Spaltungsbilanz, die das der übertragenden Gesellschaft verbleibende Vermögen ausweist

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