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Vera Noss | Praxiswissen | Fallbeispiel

1 Einbringung von Geschäftsanteilen an einer inländischen GmbH und an einer ausländischen (deutschen) GmbH

Ausgangssituation

Die A-GmbH und die B-GmbH sind zwei österreichische Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Deren Gesellschafter Adam Abel, Bertram Bauer, Cäsar Chohl, Doris Duck und die schwedische Expedit AB sind jeweils an den beiden Gesellschaften im gleichen prozentuellen Ausmaß beteiligt. Auch an der deutschen D-GmbH halten die genannten Gesellschafter Geschäftsanteile im gleichen Verhältnis, wobei es bei der D-GmbH mit Frau Leone Lustig noch eine weitere Gesellschafterin gibt, welche einen Geschäftsanteil in Höhe von 20 % hält. Die Gesellschafter wollen die Gesellschaftsstrukturen optimieren. Hierzu bringen sie ihre Geschäftsanteile an der inländischen B-GmbH sowie ihre Geschäftsanteile an der deutschen D-GmbH in die österreichische A-GmbH ein. Frau Leone Lustig beteiligt sich nicht an der Einbringung. Die prozentuellen Anteile der Gesellschafter am übertragenen Vermögen und an der übernehmenden Gesellschaft sind gleich. Als Gegenleistung für die Einbringungen wird die gegenseitige Gewährung von Anteilen vereinbart.

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