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Dokument-ID: 979335
Gesellschafterbeschlüsse für die Verschmelzung
- Der Beschluss der Gesellschafter über die Verschmelzung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen in den Generalversammlungen jeder einzelnen beteiligten Gesellschaft (soweit er nicht im Gesellschaftsvertrag an weitere Erfordernisse gebunden ist).
- Der Beschluss bedarf der notariellen Beurkundung.
- Sind Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft als Abfindung vorgesehen, muss die übernehmende Gesellschaft ihr Kapital erhöhen.
- Sind bei einer beteiligten Gesellschaft die Einzahlungen auf die bar zu leistende Stammeinlage noch nicht vollständig geleistet, so bedarf der Verschmelzungsbeschluss der Zustimmung der übrigen Gesellschaften.