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Editorial

Dieses Heft hat sowohl eine Einbringung als auch eine Verschmelzung zum Gegenstand. Beide Vorgänge finden innerhalb eines Konzerns statt. Zunächst wird eine Gesellschaft in deren Großmutter eingebracht. In der Folge wird die Muttergesellschaft auf eine Schwestergesellschaft verschmolzen. Da sowohl die Einbringung in die Großmutter als auch die Verschmelzung auf die Schwester eine verbotene Einlagenrückgewähr zur Folge haben können, müssen Lösungen zur rechtskonformen Durchführung der Umgründungsvorgänge gefunden werden. So wird die Einbringung in Form einer Sachdividende durchgeführt, während die Verschmelzung im Rahmen eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages erfolgt. Den Themen Einlagenrückgewähr und Ergebnisabführung ist je eine Checkliste gewidmet.

Sämtliche Vorgänge sind anhand von Mustern dargestellt.

Vera Noss
Stanislava Doganova