1 Beitritt eines stillen Gesellschafters zu einer neu errichteten OG und Zusammenschluss zu einer KG
Ausgangssituation
Das Ehepaar Abel schließt sich zu einer Offenen Gesellschaft zusammen, um gewerbsmäßig Energielieferungen und auch kleine Services von Energieanlagen, vorwiegend im privaten Bereich und für Kleinunternehmen, vorzunehmen. Die Gesellschaft lautet auf Energienahversorger Wien OG. Nach einiger Zeit schließt sich die Gesellschaft mit einem Bekannten zu einer stillen Gesellschaft zusammen. Als stiller Gesellschafter ist dieser bloß am Gewinn beteiligt, ohne jedoch ein Mitspracherecht bei der ordentlichen Führung des Unternehmens zu besitzen. Da die Einflussnahme und Verantwortung im Rahmen einer stillen Gesellschaft nicht den Erwartungen entsprochen hat, entschlossen sich die Beteiligten nach bereits erfolgter Kündigung der stillen Gesellschaft, sich zu einer Kommanditgesellschaft neu zusammenzuschließen.