© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 979332

Vera Noss - Raphael Albert - Stanislava Doganova | Muster | Checkliste

Verschmelzungsvertrag

  • Der Verschmelzungsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (Notariatsakt); dies kann auch elektronisch erfolgen. Ein Formmangel wird durch die Eintragung der Verschmelzung geheilt.
  • Der Verschmelzungsvertrag wird von den Geschäftsführern der übernehmenden und der übertragenden Gesellschaft in vertretungsbefugter Anzahl abgeschlossen.
  • Der Verschmelzungsvertrag muss folgenden Inhalt aufweisen:
    • Firma und Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften
    • Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
    • Umtauschverhältnis der Gesellschaftsanteile
    • Allenfalls: Höhe der baren Zuzahlungen
    • Allenfalls: Einzelheiten über die Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft
    • Werden keine Gesellschaftsanteile gewährt, sind die Gründe dafür anzugeben (zB die übernehmende Gesellschaft hält Anteile an der übertragenden Gesellschaft; die Beteiligungsverhältnisse an der übertragenden und an der übernehmenden Gesellschaft sind ident); in diesem Fall entfällt eine Festlegung des Umtauschverhältnisses.
    • Gewinnbeteiligungsstichtag: Zeitpunkt, ab welchem die Gesellschaftsanteile einen Anspruch auf einen Anteil am Bilanzgewinn gewähren
    • Verschmelzungsstichtag: Stichtag, von dem an die Handlungen der übertragenden Gesellschaft als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten. Der Verschmelzungsstichtag muss mit dem Stichtag der Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft übereinstimmen.
    • Rechte, welche die übernehmende Gesellschaft eigenen Gesellschaftern oder Anteilsinhabern der übertragenden Gesellschaft gewährt oder die für diese Personen vorgesehenen Maßnahmen
    • Rechte, welche die übernehmende Gesellschaft den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten gewährt oder die für solche Personen vorgesehenen Maßnahmen
    • Jeder besondere Vorteil, der einem Geschäftsführer oder einem Mitglied des Aufsichtsrates der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften oder dem Verschmelzungsprüfer gewährt wird
  • Der Verschmelzungsvertrag kann zusätzlich noch folgenden Inhalt aufweisen:
    • Regelung über die Kostentragung bei Scheitern der Verschmelzung
    • Regelung über eine zwingende Verschmelzungsprüfung (gem § 100 Abs 2 GmbHG)
    • Bedingungen oder Befristungen

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Umgründung in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop