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Dokument-ID: 827343
3.1 Definition und Abgrenzung
Definition
Die Aufteilungsmasse, also jene Vermögenswerte und Schulden, die bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden, setzt sich zusammen aus jenem Vermögen, das die Ehegatten während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft gemeinsam geschaffen haben, bzw zu dessen Erwerb sie gemeinsam beigetragen haben.