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Dokument-ID: 1067301
4 Anpassungsmaßnahmen von SiGe-Plänen
Bei den Anpassungsmaßnahmen ist besonders darauf Bedacht zu nehmen, dass der Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Der Bauherr muss sich zwecks Anpassung an die neue rechtliche Situation folgende Fragen stellen: