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Dokument-ID: 1043879
3 Vertragstypen
Allgemeines
In der Praxis kann der Bauvertrag als Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag oder Regiepreisvertrag ausgestaltet sein. Es sind aber auch Mischformen zwischen den oben genannten Verträgen möglich. Grundsätzlich zieht die Wahl des Vertragstyps unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich.