5.3 Datensicherheit und Datenhoheit
Ein zentraler datenschutzrechtlicher Punkt bei der Anwendung von BIM ist die Sicherstellung der Datensicherheit. Unter Datensicherheit ist zunächst die Vermeidung von Datenverlusten im Sinne der Gewährleistung eines verlustfreien Datenaustauschs und der Sicherung der bereits im BIM-Modell befindlichen Daten zu verstehen. Sofern die Modellverantwortung nicht beim Auftraggeber selbst liegt, sondern an andere Projektbeteiligte überbunden wird (zB den Generalplaner), empfiehlt es sich die Pflicht zur Durchführung entsprechender Sicherungsmaßnahmen vertraglich zu verankern (zB die Pflicht zur regelmäßigen Anfertigung von Sicherheitskopien des BIM-Modells).