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Dokument-ID: 1139662
5.8 Diisocyanate in der Bauindustrie und im Baunebengewerbe
Grundlegendes
Mit direkt wirkender EU-Verordnung (2020/1149) vom 3. August 2020 wurde in Anhang XVII der REACH-Verordnung der Eintrag 74 aufgenommen, der das Inverkehrbringen und die Verwendung von Diisocyanaten in der EU beschränkt.