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Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Relevante Bestimmungen der KI-Verordnung

Schulungspflichten für KI-Nutzer

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Art 4 AI Act, dass Nutzer von KI-Systemen über „ausreichende KI-Kompetenzen“ verfügen. Dies umfasst Kenntnisse zu Funktionsweise, Risiken und ethischen Aspekten von KI. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter schulen – von Baustellenpersonal bis zu Planern – und dies dokumentieren. In Österreich könnten Angebote der Wirtschaftskammer (zB WIFI-KI-Führerschein) genutzt werden, da die Verordnung keine detaillierten Vorgaben macht und die Umsetzung den Mitgliedstaaten überlässt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass innerstaatlich eine gesetzlich verankerte „Servicestelle für Künstliche Intelligenz“ bei der RTR-GmbH besteht, die insbesondere zu regulatorischen Rahmenbedingungen und Dokumentationsanforderungen berät; diese kann für die Planung und Qualitätssicherung von Schulungsmaßnahmen herangezogen werden (§ 194a TKG 2021).

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